Knochenbruch
Ob ein Bruch vorliegt kann dann nur durch eine ärztliche Untersuchung und Durchführung einer Röntgenuntersuchung geklärt werden.
Nach einem frisch erlittenem Knochenbruch ist es zunächst wichtig zu entscheiden ob die Behandlung durch eine einfache Ruhigstellung (z.B. im Gips) erfolgen kann oder ob der Bruch ggf. auch durch eine Operation wieder eingerichtet werden muss. Bei manchen Knochen kann eine Verschiebung des Bruchs toleriert werden ohne dass hieraus Funktionsverluste entstehen. Bei anderen Knochenbrüchen, insbesondere bei Verletzungen mit Gelenkbeteiligung, ist ein anatomisches Wiedereinrichten des Bruches erforderlich um Folgeschäden zu Vermeiden. Diese Entscheidung muss zeitnah zum Unfall erfolgen, da ein erfolgter Bruch bereits zu heilen beginnt. Wartet man mit einer Korrektur zu Lange oder erfolgt diese in der Frühphase nicht optimal, können Funktionsverluste und künftige Beschwerden nicht ausgeschlossen werden.
Nach Einleitung einer korrekten Therapie, ist Knochen das einzige Gewebe unseres Körpers, dass sich komplett regenerieren kann und ohne die Ausbildung einer Narbe heilt.